Wegen der zunehmenden Zahl muslimischer Migranten mit Lebensmittelpunkt in Deutschland entstanden in den letzten Jahren mehr und mehr islamische Gräberfelder auf deutschen Friedhöfen. Für gläubige Muslime ist die Erdbestattung die einzig mögliche Bestattungsform, Feuerbestattung ist im Islam nicht zugelassen. Aufgrund der Bestattungsbräuche ist es in der Regel nicht möglich, einen gläubigen Muslim auf einem christlichen Friedhof zu beerdigen. Bei der Einrichtung eines islamischen Friedhofs oder eines islamischen Gräberfelds auf einem kommunalen Friedhof sind folgende Punkte grundsätzlich zu beachten:

* die Ausrichtung des Gräberfeldes dergestalt, dass der Tote (auf der rechten Seite liegend) mit dem Gesicht nach Mekka (Qibla) weist;
* Es ist „jungfräulicher“ Boden vorzusehen, das heißt, es darf in der entsprechenden Grabstätte vorher keine andere Bestattung stattgefunden haben.
* Es muss möglich sein, weitgehenden Verzicht auf nahezu jegliche Form des Grabschmucks und der Grabpflege zu üben. Dies wird meist begründet mit der Achtung vor der Totenruhe sowie der Vermeidung von Personenkult.
* Grundsätzlich ist (wie im Judentum) ein „ewiges Ruherecht“ vorzusehen, das nicht gestört werden darf. Dies scheitert auf deutschen Friedhöfen häufig an den mancherorts schon nach 15 oder 20 Jahren vollzogenen Grabaufhebungen.
* Die Bestattung soll in der Regel nur in einem Leichentuch, nicht in einem Sarg erfolgen. Dies ist bisher nur in einigen Bundesländern erlaubt.