| Eine Reihe von gesetzlichen und hygienischen Vorschriften geben vor, wie Bestattungen durchgeführt werden müssen.
In Deutschland ist das Bestattungswesen durch Landesbestimmungen gesetzlich geregelt (Bestattungsgesetze, Friedhofsgesetze, Leichenverordnungen) und wird durch örtlich erlassene Friedhofsordnungen umgesetzt. Aus diesen Regelungen geht insbesondere hervor, dass Verstorbene auf den dafür vorgesehenen öffentlichen Friedhöfen beigesetzt werden müssen. Alternative Bestattungsformen wie die Beisetzung in einem Friedwald stellen dagegen noch sehr seltene Ausnahmen dar.
In Österreich werden die Friedhofsordnungen von den Friedhofsverwaltungen erlassen. Diese können in der Hand einer Glaubensgemeinschaft oder der Kommune sein. Erst in den letzten Jahren wurde auch das Bestattungswesen dahingehend liberalisiert, dass ein jeder, der über den Befähigungsnachweis für das Gewerbe verfügt, ein Bestattungsunternehmen eröffnen kann. Bis 2002 war für die Erlangung einer Konzession der Nachweis des Bedarfs nötig. Durch diese Zugangsbeschränkung wollte der Gesetzgeber einen unschönen Konkurrenzkampf unterbinden. Der Wegfall dieser Bedarfsprüfung nützt in erster Linie großen überregional tätigen Unternehmen, welche mit finanzstarken Investoren im Hintergrund versuchen, kleinere Unternehmen „auszusitzen“. Derartige Entwicklungen sind bereits in Kärnten und der Steiermark zu beobachten.
Früher war es zwar jedem Bestattungsunternehmer in Deutschland möglich, Begräbnisse im gesamten Bundesgebiet durchzuführen (auch dort, wo bereits ein anderes Unternehmen tätig war), er konnte dort jedoch kein weiteres Unternehmen gründen, wenn der „Bedarf“ bereits durch ein anderes Unternehmen gedeckt wurde. Den Bestatter konnte man somit immer frei wählen, wobei es in den meisten Fällen sinnvoll war, ein Unternehmen aus der Nähe zu beauftragen. |